Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten? – Eine klare Antwort
Grundsätzlich hat der Vermieter kein Recht, einen Schlüssel zur Mietwohnung einzubehalten.
- Das Mietrecht sieht vor, dass der Mieter die Wohnung allein nutzen kann.
- Ein Schlüssel in den Händen des Vermieters würde diese alleinige Nutzung einschränken.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen:
- Einvernehmliche Regelung: Wenn sowohl Mieter als auch Vermieter schriftlich vereinbaren, dass der Vermieter einen Schlüssel behält, ist dies grundsätzlich möglich.
- Notfälle: In akuten Notfällen, wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch, darf der Vermieter die Wohnung betreten, auch ohne den Schlüssel vom Mieter zu haben. Allerdings muss er sich zuvor bemühen, den Mieter zu erreichen.
Was tun, wenn der Vermieter einen Schlüssel behält?
- Gespräch suchen: Zunächst sollten Sie mit Ihrem Vermieter das Gespräch suchen und ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen.
- Abmahnung: Wenn das Gespräch nicht fruchtet, können Sie eine Abmahnung verfassen. Hiermit fordern Sie den Vermieter auf, den Schlüssel herauszugeben.
- Rechtliche Schritte: Sollte der Vermieter weiterhin den Schlüssel behalten, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierzu gehört beispielsweise eine Klage auf Herausgabe des Schlüssels.
Warum ist es wichtig, dass der Mieter alle Schlüssel hat?
- Privatsphäre: Der Mieter hat das Recht auf eine ungestörte Privatsphäre in seiner Wohnung.
- Sicherheit: Wenn der Vermieter einen Schlüssel hat, kann er unangekündigt die Wohnung betreten. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit dar.
Wichtig: Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser kann Ihnen individuell weiterhelfen und Ihre Rechte durchsetzen.
Quelle: Darf der Vermieter Schlüssel behalten für Seine vermietete WHG Link für eine weitere Quelle